LÄRCHENLOFT
 

AGB/Hausregeln

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)/Hausregeln Lärchenloft (Stand 13.01.2025)
Ferienhaus Lärchenloft, Am Mäuerle 6, 76891 Nothweiler
Vermieter: Tobias & Pia Helfrich GbR, Elisabeth-Schumacher-Str. 29, 64295 Darmstadt
Für die Nutzung der oben genannten Ferienunterkunft gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Hausregeln gelten für die mietweise Überlassung des Ferienhauses Lärchenloft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen von der Tobias & Pia Helfrich GbR (Vermieter).

2. Buchung/Buchungsbestätigung
Sämtliche Buchungsanfragen müssen über unsere Webseite laerchenloft.de oder per E-Mail an hallo@laerchenloft.de getätigt werden. 
Können wir Ihnen das Lärchenloft in Ihrem gewünschten Zeitraum anbieten, werden wir Ihnen eine schriftliche Buchungsbestätigung sowie die Rechnung per E-Mail zusenden. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Zahlung (siehe 4. Zahlungsbedingungen) ist ihre Buchung rechtskräftig. Mit der Buchung werden die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausregeln, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert.
Für den Umfang der vom Vermieter vertraglich geschuldeten Leistungen ist allein die Buchungsbestätigung maßgeblich.


Das Lärchenloft wird auch über die Plattformen Airbnb und Booking.com zu den dort genannten Bedingungen angeboten.

3. Preise
Die in der Buchungsbestätigung enthaltenen Übernachtungspreise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
In den Übernachtungspreisen ist der Verbrauch von 25 kWh Strom pro Tag inkludiert. Der darüberhinausgehende Verbrauch wird mit 40 Cent pro kWh abgerechnet. Der Preis pro kWh wird in den Buchungsunterlagen mitgeteilt und ist auf der Website einsehbar. Der Energieverbrauch wird innerhalb eines Tages nach Abreise mitgeteilt. Bei einem Verbrauch von mehr als 25 kWh/pro Tag wird der darüber hinausgehende Verbrauch in Rechnung gestellt.
Die Ortsgemeinde Nothweiler erhebt seit 01.07.2024 einen Gästebeitrag. Der Gästebeitrag beträgt einschließlich Umsatzsteuer pro beitragspflichtiger Person und Übernachtung 1,50 €. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind frei. Der Gästebeitrag wird um 50% ermäßigt für Schüler, in Berufsausbildung befindliche Minderjährige und für Studenten bis zum 25. Lebensjahr. Ein entsprechender Nachweis (z.B. Schüler- und Studentenausweis) ist vorzulegen. Der fällige Gästebeitrag ist spätestens am Tag der Abreise in bar zu entrichten.

4. Zahlungsbedingungen
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienhauses und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu zahlen.
Der Gesamtbetrag ist spätestens 30 Tage vor Anreise fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb von 30 Tagen vor Anreise) ist der Gesamtbetrag sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung und Rechnung fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
Durch den Eingang der Zahlung, erhält Ihre Buchung ihre Gültigkeit. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Werden mehr als 25 kWh/Tag Strom während des Aufenthalts verbraucht, wird der darüberhinausgehende Verbrauch in Rechnung gestellt. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

5. Reiserücktritt/Stornierung
Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
Bei Stornierung bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag: kostenfreier Rücktritt
Bei Stornierung 29 bis zu 7 Tage vor dem Anreisetag: 50 % des vereinbarten Preises
Bei Stornierung weniger als 7  Tage vor Anreise: 100 % des vereinbarten Preises
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Dem Gast wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

6. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt, wenn in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Vermieter) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder eine Beherbergung aufgrund persönlich bedingter Faktoren nicht mehr realisierbar ist. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des bezahlten Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

7. An- und Abreise
Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 16 Uhr  zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus ausnahmsweise nicht pünktlich um 16 Uhr  bezogen werden kann. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Die Informationen zur Schlüsselübergabe bekommt der Gast spätestens 8 Tage vor der Anreise per E-Mail. Der Gast erhält bei Anreise für die Dauer des Aufenthalts 2 Hausschlüssel zur Verfügung gestellt.
Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10 Uhr morgens zu verlassen. Eine spätere Abreise ist nur nach schriftlicher Vereinbarung im Vorfeld möglich.
Das Ferienhaus ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer sollen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.

8. Haftung des Vermieters
Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten dem Gast während des Aufenthalts Mängel auffallen, so ist der Gast dazu verpflichtet, den Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.

9. Haftung des Gastes
Der Gast haftet für die von ihm schuldhaft verursachten Schäden am Mietobjekt und den zum Haus gehörenden Einrichtungen (z.B. Sauna), dem Inventar (z.B. Smart-TV), Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden sowie für Schäden, die von Besuchern verursacht werden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ferienhauses, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit das Ferienhaus verlassen. Der bereits gezahlte Mietpreis bleibt dabei beim Vermieter.

10. Aufenthalt
Das Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen (z.B. Sauna) sind schonend und pfleglich zu behandeln. Das Inventar ist nur für den Verbleib im Ferienhaus und den zum Haus gehörenden Einrichtungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Die Reinigung des Ferienhauses ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen.
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Besucher dürfen nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung empfangen werden. Partys und größere Feiern sind nicht gestattet.
Eine Unter- oder Weitervermietung und Überlassung des Ferienhauses an Dritte ist nicht erlaubt. Die Nutzung des Ferienhauses zu anderen als Wohnzwecken ist nicht erlaubt. Der Gast erklärt sich mit den AGB's/Hausregeln einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung des Mietpreises.
Bei Verstößen gegen die AGB's/Hausregeln ist der Vermieter dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.

11. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienhaus einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienhaus eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads oder Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Mieter.
Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde.
11.1 Zugangsdaten
Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

12. Hausregeln

(1) Bitte gehen Sie mit unserem Inventar pfleglich und sorgsam um und informieren Sie uns unverzüglich über entstandene Schäden. 
(2) Von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(3) Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten.
(4) Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale von bis zu 200 € (netto) in Rechnung stellen. Im Außenbereich ist das Rauchen gestattet. Bitte benutzen Sie dazu einen bereitgestellten Aschenbecher.
(5) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist im Ferienhaus untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale von bis zu 200 € (netto) in Rechnung stellen.
(6) Wir sind zur Mülltrennung verpflichtet. Bitte beachten Sie dazu die Informationen zur Mülltrennung im Ordner mit den Gäste-Informationen, der im Ferienhaus ausliegt.
(7) Das Ferienhaus hat 3 hauseigene PKW-Stellplätze. Weitere Stellplätze stehen auf Nachfrage zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf, dass keine Fahrzeuge auf der Straße oder im Halteverbot abgestellt werden.
(8) Das Ferienhaus und das Außengelände sind nicht für kleine Kinder geeignet. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
(9) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in dem Ferienhaus nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(10) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich. 

(11) Das Lärchenloft unterhält keinen Winterdienst. Bei Schnee und Eis erfolgt das Betreten des Geländes auf eigene Gefahr.  

       

                                                             

 13. Schlussbestimmungen

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Darmstadt zuständig.

 
 
 
 
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